Mitglied werden
Wenn Sie sich für eine Mitarbeit im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft im Liborius Wagner-Kreis interessieren, müssen sie mit den Zielen und der Satzung des Liborius Wagner-Kreises übereinstimmen ==> Lesen Sie bitte hierzu die untenstehende Satzung.

Drucken Sie den nachstehenden Antrag (PDF) aus und senden Sie ihn bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Telefax an:

Liborius Wagner-Kreis
Günther Brand (1. Vors.)
Schleusenstr. 7
D-63839 Kleinwallstadt
Telefon: 06022/20726
Fax: 06022/208298


Mitgliedschaft - Antragsformular
Laden Sie bitte über den folgenden Link das Antragsformular.

==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/LW-K_Antragsformular.pdf

Öffnen Sie dieses mit einem PDF-Reader. Drucken Sie das Formular, füllen Sie es aus und senden Sie es unterschrieben per Post an obenstehende Adresse.

Wir reagieren umgehend und würden uns sehr freuen, Sie als aktives oder Fördermitglied begrüßen zu dürfen!


Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Initiativkreis katholischer Laien und Priester in der Diözese Würzburg - Liborius Wagner-Kreis". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem abgekürzten Zusatz „e. V.". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Zweck des Vereins ist die Verbreitung und Verteidigung der Lehre der katholischen Kirche in Übereinstimmung mit dem Lehr- und Hirtenamt des Papstes und der mit ihm verbundenen Bischöfe, gemäß dem Bekenntnis des seligen Liborius Wagner: „Ich lebe, leide und sterbe päpstlich-katholisch".

(2) Dies geschieht durch Wort und Schrift, in öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Seminaren u. ä.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Nach Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Diözese Würzburg, die es ausschließlich und unmittelbar für religiöse Zwecke i.S.v. § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist und sich mit den Zielen des Vereins identifiziert. Neue Mitglieder können auf Empfehlung von zwei Vereinsmitgliedern durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung aufgenommen werden.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus - dem/der Vorsitzenden, - dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, - dem/der Schatzmeister/in - dem/der Schriftführer/in - einem Priester.

(2) Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der/die Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Arbeit des Vereins und setzt den zum 1. Januar des Jahres fälligen Jahresbeitrag fest. Sie wird mindestens zweimal jährlich schriftlich unter Angabe der Tagesordnung vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, welches vom Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.

(2) Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung mit mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das gleiche gilt für den Ausschluß von Mitgliedern (s. § 7 Abs. 3). Im übrigen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefaßt. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

(3) Jede Änderung der Satzung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

(2) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muß schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstands erklärt werden.

(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung.

(4) Ein ausgeschiedenes Mitglied hat über den gewöhnlichen Aufwendungsersatz hinaus keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Der im Austrittsjahr fällige Mitgliedsbeitrag ist voll zu entrichten.

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Laden Sie bitte über den folgenden Link die Satzung (PDF) und drucken sie diese aus:

==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/LW-K_Satzung.pdf