Worin sich der Glaube Luthers vom katholischen Glauben unterscheidet
Daß Luther ein zutiefst gläubiger Mensch war, steht außer Frage. In diesem Zusammenhang muß ein Katholik aber auch zur Sprache bringen, worin sich der Glaube Luthers vom katholischen Glauben unterscheidet.

• Luther glaubte, daß der Mensch im Blick auf sein Heil nichts vermöge, der freie Wille ein „leeres Wort“ sei und Gott „alles in allen wirke“, d. h. die Menschen von Gott zur ewigen Seligkeit bzw. Verdammnis vorherbestimmt würden. Der menschliche Wille sei mit einem Reittier zu vergleichen, auf dem entweder Gott oder der Teufel sitze, ohne daß der Mensch daran etwas ändern könne.

• Luther bestritt, daß die Kirche eine von Christus mit hierarchischen Organen ausgestattete Institution ist, durch die den Menschen Wahrheit und Gnade vermittelt werden.

• Luther erkannte nur die Taufe und die Eucharistie als biblisch begründete Sakramente an, wobei er - als Folge seiner Rechtfertigungslehre - in den Sakramenten eher eine Verdeutlichung der Wortverkündigung als eine Heilsmitteilung im eigentlichen Sinne sah.

• Luther leugnete den Opfercharakter der Eucharistie und - als Folge der Ablehnung des Weihesakraments - die priesterliche Konsekrationsvollmacht, ersetzte die Transsubstantiation durch die Konsubstantiation und beschränkte die Realpräsenz auf die Zeit der Abendmahlsfeier.

• Luther stellte die Sakramentalität der Ehe in Abrede, sah in ihr ein „weltlich Ding“, erlaubte die Wiederheirat im Falle einer Scheidung wegen Ehebruch und stimmte sogar der Bigamie des Landgrafen Philipp von Hessen zu.

• Luther war zwar zutiefst gläubig, sein Glaube ermöglichte es ihm aber nicht, das Gelübde der evangelischen Räte, das er bei seiner Profeß im Erfurter Kloster der Augustinereremiten abgelegt hatte, auf Dauer zu erfüllen. Er legte im Jahr 1524 sein Ordenskleid ab und heiratete bald darauf die Zisterzienserin Katharina von Bora, die sich ebenfalls nicht mehr ihrem Gelübde verpflichtet wußte.

Die Einschätzung des Freiburger Erzbischofs, Luther habe die Spaltung der Kirche nie gewollt, ist richtig und falsch zugleich. Luther hat die Kirche insofern nicht spalten wollen, als er danach trachtete, die ganze Kirche dem Diktat seiner Lehre zu unterwerfen. Als dieser Versuch mißlang, setzte er alles daran, seinen Anspruch mit Hilfe weltlicher Machthaber zumindest in Deutschland durchzusetzen, und nahm somit die Spaltung der Kirche billigend in Kauf.

Im übrigen haben nicht wenige Katholiken in unserem Land Luther schon längst entdeckt. Beispiele dafür sind die Rede von der bedingungslosen Rechtfertigung des Menschen, der Ruf nach einer „Demokratisierung“ der katholischen Kirche, die Marginalisierung des sakramentalen Priestertums, der Realpräsenz Christi unter den eucharistischen Gestalten und des Opfercharakters der heiligen Messe sowie die Forderung nach Zulassung der „wiederverheirateten“ Geschiedenen zu den Sakramenten.

Statt Luther als einen zutiefst gläubigen Menschen zu empfehlen und damit einer weiteren Protestantisierung der katholischen Kirche in Deutschland Vorschub zu leisten, sollte sich Erzbischof Zollitsch für die Entdeckung jener Männer und Frauen einsetzen, die sich nicht nur durch einen tiefen Glauben, sondern auch durch unverbrüchliche Treue gegenüber der katholischen Glaubens- und Sittenlehre auszeichnen. Zu diesen gehört ohne Zweifel der Märtyrerpriester Georg Häfner, der im letzten Jahr in Würzburg seliggesprochen wurde, den Katholiken außerhalb Unterfrankens jedoch nahezu unbekannt ist.

Georg Häfner wurde als Pfarrer von Oberschwarzach im Jahr 1941 verhaftet und in das Kon-zentrationslager Dachau eingeliefert, wo er schwer mißhandelt wurde und im darauffolgenden Jahr infolge von Krankheit und Unterernährung starb. Unmittelbarer Anlaß für die Verhaftung war sein mutiges Eintreten für die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe. Pfarrer Häfner hatte nämlich einen „wiederverheirateten“ Geschiedenen, der NSDAP-Mitglied war und kurz vor seinem Tod um die Sterbesakramente bat, schriftlich erklären lassen, daß er die von ihm eingegangene Zivilehe als nichtig erachte und das durch die Zivilehe „öffentlich gegebene Ärgernis … durch öffentliche Bekanntgabe dieser Erklärung wieder gut gemacht“ werden solle.

Vor dem Hintergrund, daß Luther nicht einmal davor zurückschreckte, der Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen seinen Segen zu geben, ist die Empfehlung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Luther als einen zutiefst gläubigen Menschen zu entdecken, auch ein Schlag in das Gesicht des seligen Märtyrerpriesters Georg Häfner.

Quelle: IK-Nachrichten 02/2012 (Bl)

(LWT)

Worin sich unser katholischer Glaube vom Protestantismus unterscheidet
Wir Katholiken lehnen die protestantischen Prinzipien "sola scriptura" (allein durch die Schrift), "sola fide" (allein durch den Glauben) und "sola gratia" (allein durch die Gnade) als gegen den Glauben gerichtet ab (GE 8,15,19). Nicht "sola scriptura", sondern Heilige Schrift und apostolische Überlieferung beinhalten die göttliche Offenbarung, deren verbindliche Auslegung nur dem Lehramt der katholischen Kirche anvertraut ist! Nicht "sola fide", sondern Glaube, Liebe und Reue bewirken die Rechtfertigung! Nicht "sola gratia", sondern Gnade und Mitwirkung des Menschen führen zum ewigen Heil!

Wir Katholiken bekennen im Gegensatz zu den Protestanten, daß das Bußsakrament für den Getauften, der schwer sündigt, zum Heil notwendig ist.

Wir Katholiken lehnen die Lehre der Lutheraner ab, wonach der rechtfertigende Glaube ein bloßes Vertrauen des Menschen auf Gott, den Schöpfer und Erlöser (Fiduzialgalube) ist (GE 31,35). Vielmehr ist der rechtfertigende Glaube Glaubensakt und Glaubensinhalt zugleich (fides quae et fides qua creditur). Wer Dogmen der Kirche leugnet, verliert die Rechtfertigung.

Wir Katholiken lehnen die Auffassung der Protestanten ab, wonach die Begierlichkeit (Konkupiszenz), die im Gerechtfertigten nach der Taufe bleibt, "wahrhaft Sünde" (GE 29) ist. Sie stammt vielmehr aus der Sünde und macht zur Sünde geneigt.

Wir Katholiken lehnen die Auffassung der Protestanten ab, Gott würde dem Christen rein äußerlich "die Gerechtigkeit Christi" zusprechen (GE 29) und dem Sünder seine Sünde bloß nicht anrechnen (GE 22). Vielmehr wird der Gerechtfertigte von aller Sünde befreit und in ein neues "Sein in Christus", in den Stand der Gnade, erhoben. Der Christ ist nicht "zugleich Gerechter und Sünder" (simul iustus et peccaqtor) (GE 29), wie die Lutheraner sagen, sondern entweder im Stand der Gnade oder im Stand der schweren Sünde.

Quelle:
Antithesen-Anschlag am Portal des Großen Michel am 27. Oktober 2004 -
Mit diesen fünf Antithesen zu der am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichneten "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung" (GE) erinnerte der Initiativkreis katholischer Laien und Priester in der Erzdiözese Hamburg daran, daß die Rechtfertigung nach katholischer beziehungsweise protestantischer Lehre zutiefst unterschiedlich verstanden werde.

(LWT)