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Katechese
Laut § 2 unserer Satzung ist der Zweck des Vereins u.a. die Verbreitung der Lehre der katholischen Kirche in Übereinstimmung mit dem Lehr- und Hirtenamt des Papstes und der mit ihm verbundenen Bischöfe.

Der Begriff "Katechese" kommt von dem griechischen Wort κατηχέω (katechéo) und bedeutet "ich unterrichte", "ich unterweise". Sie finden also in dieser Rubrik Unterricht bzw. Unterweisung zur Lehre der katholischen Kirche.

Kurzkatechismus
(Eine Handreichung für Eltern und Erzieher zur Anleitung zum Leben im Römisch-Katholischen Glauben)

- Katholischer Kurzkatechismus - (im Mitgliederbereich verfügbar)

Folgende Fragen werden darin in knapper Form beantwortet:

- Welche Offenbarungsaussagen können wir mit unserer Vernunft erkennen?
- Welche Grundwahrheiten lehrt uns der katholische Glaube?
- Welche 12 Eigenschaften Gottes unterscheiden wir?
- Welches sind die 7 Sakramente der Kirche?
- Wie müssen wir handeln, um das ewige Leben zu gewinnen?
- Wie lauten die Zehn Gebote Gottes?
- Wie lautet das Hauptgebot?
- Welche sind die 5 Gebote der Kirche?
- Um welche Tugenden bemühen wir uns als katholische Christen?
- Um welche weiteren christlichen Tugenden müssen wir uns bemühen?
- Welche sind die 7 Gaben des Heiligen Geistes?
- Welche sind die 12 Früchte des Heiligen Geistes?
- Welches sind die sieben leiblichen Werke der Barmherzigkeit?
- Welches sind die sieben geistigen Werke der Barmherzigkeit?
- Was ist die Sünde?
- Welche sind die 7 Hauptsünden?
- Welche Sünden sind laut der Tradition der Kirche Sünden wider den Heiligen Geist?
- Welche Sünden sind laut der Tradition der Kirche himmelschreiende Sünden?
- Inwiefern werden wir an Sünden anderer schuldig?
- Welche zentralen Jesus-Worte überliefern uns die Evangelien im Hinblick auf die Lebensführung seiner Jünger?
- Wie lauten die Seligpreisungen Jesu gemäß dem Matthäus-Evangelium?
- Welche sind die drei Formen der Gottesverehrung?
- Wie lauten die drei evangelischen Räte?
- In welcher Beziehung stehen die drei Formen der Gottesverehrung zu den Evangelischen Räten?
- Welche sind die Letzten Dinge des Menschen?

(LWT)

Immaculata, Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau, 8. Dezember
Zur Theologie des Festes
Dass Maria von der Erbsünde befreit und mit Gnade erfüllt war, wird von der Heiligen Schrift bezeugt und war unter den Theologen nie umstritten. Das Alte Testament bezeugt die unbefleckte Empfängnis im Protoevangelium. Der buchstäbliche Sinn des Protoevangeliums (Gen. 3,15) sagt, dass zwischen dem Satan und seinem Anhang einerseits und Eva und ihren Nachkommen andererseits ein beständiger sittlicher Kampf stattfinden wird. Die Nachkommenschaft Evas wird einen vollständigen und endgültigen Sieg über den Satan und alles Satanische erringen, wenn sie auch selbst durch die Sünde verwundet wird. Indem man „den Samen der Frau" individuell fasste und auf den Erlöser bezog, wie es bereits die messianischen Heilserwartungen des Alten Testamentes nahe legen und vermutlich schon die Septuaginta tat („autos"), kam man dazu, in der Frau die Mutter des Erlösers zu sehen. Sie ist es nach einer späteren Auslegung der Vulgata („Sie" wird dir den Kopf zertreten), ihr Samen ist es nach dem Urtext („Er" wird dir den Kopf zertreten), welcher der Schlange den Kopf zertritt. Der individuellen messianischen Deutung entsprechend, wird das Protoevangelium als Bestätigung für die Sündelosigkeit Marias verstanden; denn nach dieser Deutung stehen Maria und Christus in einer vollendeten und siegreichen Feindschaft mit dem Satan und seinem Anhang. Nach Ansicht der Spätscholastik wäre der Sieg Mariens kein vollständiger gewesen, wenn Maria je unter der Herrschaft des Satans gestanden hätte, folglich muss sie ohne Erbsünde in die Welt eingetreten.

Im Neuen Testament spricht der Gruß des Engels, der Gruß Elisabeths und nicht zuletzt die Mutterschaft Mariens dafür, dass Maria sündelos empfangen wurde. Der Erzengel Gabriel spricht Maria an: „Sei gegrüßt, Gnadenvolle, der Herr ist mit dir" (Lk. 1, 28). Der Ausdruck „Gnadenvolle, Begnadete" vertritt in der Anrede des Engels den Eigennamen und muss deshalb eine prägende Eigenschaft Mariens zum Ausdruck bringen. Die Fülle der Gnade als Eigenschaft Marias schließt Erbsünde und Sünde aus und bezeichnet eine Vollendung die nicht nur intensiv, sondern auch extensiv ist, d. h., dass sie sich über das ganze Leben erstrecken und mit der passiven Empfängnis, neun Monate vor der Geburt, beginnen muss. Auch Elisabeth, vom Heiligen Geist erfüllt, grüßt Maria: „Du bist gesegnet unter den Frauen, und gesegnet ist die Frucht deines Leibes." (Lk 1,41f) Der Segen Gottes, der auf Maria ruht, wird parallelgesetzt zum Segen, der auf Christus, seiner Menschheit nach, ruht. Dieser Parallelismus legt nahe, dass Maria - ebenso wie Christus - vom Anfang ihrer Existenz an von aller Sünde frei ist. Schließlich wurde, vor allem auch wegen der Tatsache, dass Maria die Mutter der Herrn ist, angenommen, dass Maria nicht unter der Macht des Teufels stehen kann, weil sie der Sohn von der Macht der Sünde bewahrt hat. Potuit, decuit, ergo fescit. Der Sohn konnte Maria bewahren, es war geziemend, sie zu bewahren, folglich hat er sie auch bewahrt, wurde schon in der Scholastik verstandesmäßig begründet.

Entnommen aus „Marienverehrung und Marienfeste“ von Walter Lang, mit freundlicher Genehmigung des Autors


Hl. Kommunion - Voraussetzungen zur Teilnahme
Es ist allgemein bekannt, dass kaum noch 20% aller Katholiken auch nur noch den Sonntagsgottesdienst regelmäßig besuchen. Zugleich ist auch offenkundig, dass sich die Zahl derer, die noch regelmäßig das Bußsakrament empfangen, kaum noch in % ausdrücken lässt, so gering ist sie.

Umso auffälliger ist deshalb die rege Teilnahme an der Hl. Kommunion, gerade zu besonderen Anlässen, seien sie mehr allgemeiner Art wie Hl. Messen für Verstorbene eines Jahrgangs, Hl. Messen für verstorbene Angehörige, Erstkommunion, Firmung, Jubiläumsgottesdienste oder auch Kindergottesdienste usw., bei denen dann viele, die für jeden regelmäßig praktizierenden Christen bereits in auffälliger Weise den Kontakt zur Kirche verloren haben, meinen, es aus gegebenem Anlass schuldig zu sein, oder auch nur um nicht aufzufallen, sich im Strom der übrigen regelmäßigen Gottesdienstbesucher an die Kommunionbank mittreiben lassen zu müssen.

Als Pfarrer sehe ich mich im Gewissen dazu verpflichtet, ganz ausdrücklich an das Verständnis der katholischen Kirche vom Empfang der Hl. Kommunion zu erinnern, wie es schon immer Gültigkeit hatte. Ich bedaure dabei sehr, dass ich dies in schriftlicher Form tun muss, weil die vorzugsweisen Adressaten aus o. g. Gründen durch eine Predigt leider nicht (mehr) erreichbar sind...
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