Liborius Wagner-Kreis -hier klicken- zur barrierefreien Homepage oder Javascript einschalten.
Laudetur Iesus ChristusBibliothekLaudetur Iesus Christus
  Barrierefrei Zufalls-
thema
Gemeinde-
erneuerung
Schulreform Kontakt Katholische
Politik
 
Brennpunkt.

Syllabus Errorum
Syllabus Errorum - Lehramtstext: Sammlung von Irrtümern - 1864 - Papst Pius IX.

[Allgemeiner Hinweis: Die folgenden Lehramtstexte dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008)]

- - -

Sammlung von Irrtümern, die in verschiedenen Verlautbarungen Pius’ IX. geächtet wurden. Nach langer Vorarbeit wurde der Text, zum 10. Jahrestag der Definition des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis, herausgegeben am 8. Dez. 1864.

§ I. Pantheismus, Naturalismus

Irrtum:
1. Es gibt kein höchstes, allweises und allvorsehendes von dieser Gesamtheit der Dinge unterschiedenes göttliches Wesen, und Gott ist eins mit der Natur, daher dem Wechsel unterworfen, und Gott wird in der Tat im Menschen und in der Welt. Alles ist Gott und hat das eigentliche Wesen Gottes; und Eines und dasselbe ist Gott mit der Welt, daher auch der Geist mit der Materie, die Notwendigkeit mit der Freiheit, das Wahre mit dem Falschen, das Gute mit dem Bösen, das Gerechte mit dem Ungerechten.

Irrtum:
2. Jede Einwirkung Gottes auf die Menschen und die Welt ist zu leugnen.

Irrtum:
3. Die menschliche Vernunft ist ohne alle Rücksicht auf Gott der einzige Schiedsrichter über wahr und falsch, gut und böse; sie ist sich selbst Gesetz und reicht mit ihren natürlichen Kräften hin, für das Wohl der Menschen und der Völker zu sorgen.

Irrtum:
4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der natürlichen Kraft der menschlichen Vernunft; daher ist die Vernunft die vorzüglichste Norm, durch welche der Mensch die Erkenntnis aller Wahrheiten jeglicher Art erlangen kann und soll.

Irrtum:
5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und daher einem fortwährenden und unbegrenzten Fortschritt unterworfen, der dem Fortschreiten der menschlichen Vernunft entspricht.

Irrtum:
6. Der christliche Glaube widerstrebt der menschlichen Vernunft und die göttliche Offenbarung nützt nicht allein nichts, sondern sie schadet auch der Vervollkommung des Menschen.

Irrtum:
7. Die in der Heiligen Schrift berichteten und erzählten Prophezeiungen und Wunder sind Erfindungen der Dichter, und die Geheimnisses des christlichen Glaubens die Summe philosophischer Forschungen; und in den Büchern beider Testamente sind mythische Erfindungen enthalten; und Jesus Christus selbst ist eine mythische Erdichtung.


§ II. Gemäßigter Rationalismus
===================

Irrtum:
8. Da die menschliche Vernunft der Religion selbst gleichzustellen ist, darum sind die theologischen Disziplinen gerade ebenso wie die philosophischen zu behandeln.

Irrtum:
9. Alle Dogmen der christlichen Religion ohne Unterschied sind Gegenstand der natürlichen Wissenschaft oder der Philosophie: und die bloß historisch gebildete menschliche Vernunft kann aus ihren natürlichen Kräften und Prinzipien zu der wahren Erkenntnis in Betreff aller, auch der dunkelsten Dogmen gelangen, wenn nur diese Dogmen der Vernunft selbst als Gegenstand vorgelegt gewesen sind.

Irrtum:
10. Da etwas anderes der Philosoph und etwas anderes die Philosophie ist, so hat jener das Recht und die Pflicht, sich der Autorität, welche er für die wahre erkannt hat, zu unterwerfen; aber die Philosophie kann und darf nicht sich irgendeiner Autorität unterwerfen.

Irrtum:
11. Die Kirche darf sich nicht allein gegen keine Philosophie wenden, sondern muß auch die Irrtümer dieser Philosophie dulden und es ihr überlassen, dass sie sich selbst verbessere.

Irrtum:
12. Die Dekrete des Apostolischen Stuhles und der römischen Kongregationen hindern den freien Fortschritt der Wissenschaft.

Irrtum:
13. Die Methode und die Prinzipien, nach welchen die alten scholastischen Lehrer die Theologie ausgebildet haben, stimmen mit den Bedürfnissen unserer Zeit und mit dem Fortschritte der Wissenschaften keineswegs überein

Irrtum:
14. Die Philosophie muß behandelt werden ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung.


§ III. Indifferentismus, Latitudinarismus.
========================

Irrtum:
15. Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche jemand, durch das Licht der Vernunft geführt, für die wahre hält.

Irrtum:
16. Die Menschen können bei der Übung jedweder Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.

Irrtum:
17. Wenigstens darf wohl auf die ewige Seligkeit aller jener gehofft werden, welche in der wahren Kirche Christi keineswegs leben.

Irrtum:
18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben wahren christlichen Religion, in welcher es ebenso gut, als in der katholischen Kirche gegeben ist, Gott wohlgefällig zu sein.

§ IV. Sozialismus, Kommunismus, geheime Gesellschaften, Bibelgesellschaften, liberale Kleriker-Vereine.*

[* Hier verweist die Originalfassung nur auf andere Kundgebungen des Papstes.]


§ V. Irrtümer über die Kirche und ihre Rechte.
===========================

Irrtum:
19. Die Kirche ist nicht eine wahre und vollkommene, völlig freie Gesellschaft und steht nicht auf ihren eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehenen Rechten, sondern es ist Sache der Staatsgewalt, zu bestimmen, welches die Rechte der Kirche und welches die Schranken seien, innerhalb der sie diese Rechte ausüben könne.

Irrtum:
20. Die Kirchengewalt darf ihre Autorität nicht ohne Erlaubnis und Zustimmung der Staatsgewalt ausüben.

Irrtum:
21. Die Kirche hat nicht die Macht, dogmatisch zu entscheiden, dass die Religion der katholischen Kirche die einzig wahre Religion sei.

Irrtum:
22. Die Verpflichtung, welche katholische Lehrer und Schriftsteller durchaus bindet, ist nur auf das beschränkt, was von dem unfehlbaren Ausspruch der Kirche als Glaubenssatz für alle zu glauben vorgestellt wird.

Irrtum:
23. Die Römischen Päpste und die Allgemeinen Konzilien haben die Grenzen ihrer Gewalt überschritten, Rechte der Fürsten usurpiert und auch in Festsetzung der Glaubens- und Sittenlehren geirrt.

Irrtum:
24. Die Kirche hat nicht Macht, äußeren Zwang anzuwenden, noch irgend eine zeitliche direkte oder indirekte Gewalt.

Irrtum:
25. Außer der dem Episkopat inhärierenden Gewalt ist ihm eine andere zeitliche Gewalt von der weltlichen Regierung entweder ausdrücklich oder stillschweigend verliehen und daher von der Staatsregierung nach Belieben zurückzunehmen.

Irrtum:
26. Die Kirche hat kein angeborenes und legitimes Recht auf Erwerb und Besitz.

Irrtum:
27. Die geweihten Diener der Kirche und der Römische Papst selbst sind von aller Leitung und Herrschaft über weltliche Dinge durchwegs auszuschließen.

Irrtum:
28. Die Bischöfe dürfen ohne Erlaubnis der Staatsregierung nicht einmal apostolische Schreiben veröffentlichen.

Irrtum:
29. Die vom Papst verliehenen Gnaden müssen für ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Staatsregierung nachgesucht worden sind.

Irrtum:
30. Die Immunität der Kirche und der kirchlichen Personen hatte ihren Ursprung vom Zivilrecht.

Irrtum:
31. Die geistliche Gerichtsbarkeit für zeitliche Zivil- wie Kriminal-Angelegenheiten der Geistlichen ist durchaus abzuschaffen, auch ohne Befragen und gegen den Einspruch des Apostolischen Stuhles.

Irrtum:
32. Ohne alle Verletzung des natürlichen Rechtes und der Billigkeit kann die persönliche Befreiung der Kleriker vom Militärdienst abgeschafft werden, und diese Abschaffung verlangt sogar der staatliche Fortschritt namentlich in einer nach der Form einer freieren Regierung eingerichteten Gesellschaft.

Irrtum:
33. Es gehört nicht einzig zur kirchlichen Jurisdiktionsgewalt, aus eigenem angeborenem Rechte die theologischen Studien zu leiten.

Irrtum:
34. Die Lehre, welche den Römischen Papst einem freien und in der ganzen Kirche seine Macht ausübenden Fürsten vergleicht, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte.

Irrtum:
35. Nichts verbietet, durch Beschluß eines Allgemeinen Konzils oder durch die Tat aller Völker das Pontifikat von dem Römischen Bischof und von Rom auf einen anderen Bischof und eine andere Stadt zu übertragen.

Irrtum:
36. Die Entscheidung eines National-Konzils läßt keine weitere Erörterung zu, und die Staatsregierung kann eine Sache bis zu dieser Entscheidung bringen.

Irrtum:
37. Es können Nationalkirchen errichtet werden, welcher der Autorität des Römischen Papstes entzogen und von ihr völlig getrennt sind.

Irrtum:
38. Zur Trennung der Kirche in eine morgenländische und abendländische hat die übermäßige Willkür der Römischen Päpste beigetragen.


§ VI. Irrtümer über die bürgerliche Gesellschaft
sowohl an sich, als in ihren Beziehungen zur Kirche.
===============================

Irrtum:
39. Der Staat besitzt als der Ursprung und die Quelle aller Rechte ein schrankenloses Recht.

Irrtum:
40. Die Lehre der katholischen Kirche ist dem Wohl und Vorteil der menschlichen Gesellschaft zuwider.

Irrtum:
41. Die Staatsgewalt hat, selbst wenn sie von einem ungläubigen Fürsten ausgeübt wird, ein indirektes, negatives Recht in religiösen Dingen; sie hat also nicht nur das Recht des 'Exequatur', sondern auch das der 'appellatio', welche 'ab abusu' genannt wird. (= der Berufung gegen kirchliche Verfügungen an staatliche Behörden wegen angeblichen Mißbrauchs der kirchlichen Gewalt)

Irrtum:
42. Im Konflikt der Gesetze beider Gewalten geht das weltliche Recht vor.

Irrtum:
43. Die Laien-Gewalt hat die Macht, feierliche Verträge (vulgo Konkordate), die über die Ausübung der zur kirchlichen Immunität gehörigen Rechte mit dem Heiligen Stuhle geschlossen wurden, ohne dessen Einwilligung, ja sogar gegen seinen Widerspruch zu beschränken, für nichtig zu erklären und außer Kraft zu setzen.

Irrtum:
44. Die Staatsgewalt kann sich in Sachen der Religion, der Sittenzucht und des geistlichen Regiments mischen. Sie kann also über die Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche ihrem Amte gemäß zur Norm der Gewissen erlassen, und kann sogar über die Verwaltung der heiligen Sakramente und über die zu deren Empfang nötigen Dispositionen entscheiden.

Irrtum:
45. Die ganze Leitung der öffentlichen Schulen, in denen die Jugend eines christlichen Staates erzogen wird, nur die bischöflichen Seminarien in einiger Beziehung ausgenommen, kann und muß der Staatsgewalt zukommen, und zwar so, dass kein Recht irgendeiner anderen Autorität sich in die Schulzucht, in die Anordnung der Studien, in die Verleihung der Grade und in die Wahl und die Approbation der Lehrer zu mischen, anerkannt werde.

Irrtum:
46. Ja, sogar in den Klerikal-Seminarien unterliegt die anzuwendende Methode der Studien der Staatsgewalt.

Irrtum:
47. Die beste Staatseinrichtung erfordert, dass die Volksschulen, die allen Kindern jeder Volksklasse zugänglich sind, und überhaupt alle öffentlichen Anstalten, welche für den höheren wissenschaftlichen Unterricht und die Erziehung der Jugend bestimmt sind, aller Autorität der Kirche enthoben und vollständig der Leitung der weltlichen und politischen Autorität unterworfen seien nach dem Belieben der Regierungen und nach Maßgabe der landläufigen Meinungen der Zeit.

Irrtum:
48. Katholische Männer können sich eine Art von Jugendbildung gefallen lassen, die von dem katholischen Glauben und der Gewalt der Kirche getrennt ist, und welche nur die Kenntnis der natürlichen Dinge und die Zwecke des irdischen sozialen Lebens ausschließlich oder doch als Hauptziel im Auge hat.

Irrtum:
49. Die Staatsgewalt kann es verhindern, dass die Bischöfe und gläubigen Völker mit dem Römischen Papste frei und gegenseitig verkehren.

Irrtum:
50. Die Laien-Obrigkeit hat von sich aus das Recht, Bischöfe zu präsentieren und kann von ihnen verlangen, dass sie die Verwaltung ihrer Diözesen antreten, bevor sie vom Heiligen Stuhl die kanonische Einsetzung und apostolische Schreiben erhalten.

Irrtum:
51. Die Laien-Regierung hat sogar das Recht, die Bischöfe der Ausübung ihres oberhirtlichen Amtes zu entheben, und ist nicht verpflichtet, in dem, was den Episkopat und die Einsetzung der Bischöfe betrifft, dem Römischen Papste zu gehorchen.

Irrtum:
52. Eine Regierung kann aus eigenem Rechte das von der Kirche vorgeschriebene Alter für die Ablegung von Gelübden sowohl bei Männern als auch bei Frauen abändern und allen Ordensgenossenschaften verbieten, ohne ihre Erlaubnis jemanden zur Ablegung der feierlichen Gelübde zuzulassen.

Irrtum:
53. Die Gesetze sind abzuschaffen, welche den Schutz der religiösen Orden, ihrer Pflichten und Rechte betreffen; die staatliche Regierung kann sogar Allen Unterstützungen gewähren, welche den gewählten Ordensstand verlassen und ihre feierlichen Gelübde brechen wollen; ebenso kann sie Ordenshäuser, Kollegiatkirchen und einfache geistliche Pfründen, sogar wenn sie dem Patronatsrechte unterstehen, ganz unterdrücken und ihre Güter und Einkünfte der staatlichen Verwaltung und Verfügung unterwerfen und überweisen.

Irrtum:
54. Könige und Fürsten sind nicht nur von der Jurisdiktion der Kirche ausgenommen, sondern stehen auch bei Entscheidung von Jurisdiktionsfragen über der Kirche.

Irrtum:
55. Die Kirche ist vom Staate, der Staat von der Kirche zu trennen.


§ VII. Irrtümer über das natürliche und das christliche Sittengesetz.
========================================

Irrtum:
56. Die Sittengesetze bedürfen der göttlichen Sanktion nicht, und es ist gar nicht notwendig, dass die menschlichen Gesetze mit dem natürlichen Rechte in Übereinstimmung gebracht werden oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten.

Irrtum:
57. Philosophie und philosophische Ethik, sowie die bürgerlichen Gesetze können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Autorität abweichen.

Irrtum:
58. Es sind keine anderen Kräfte anzuerkennen, als die im Stoffe ruhenden; und alle Zucht der Sitte und Ehrbarkeit ist in die Aufhäufung und Vermehrung von Reichtümern auf jedwede Art und in den Genuß der Vergnügungen zu setzen.

Irrtum:
59. Das Recht besteht in der materiellen Tatsache; alle Pflichten der Menschen sind ein leerer Name, und alle menschlichen Taten haben Rechtskraft.

Irrtum:
60. Die Autorität ist nichts anderes als die Zahl und die Summe der materiellen Kräfte.

Irrtum:
61. Die vom Glück begleitete Ungerechtigkeit der Tat bringt der Heiligkeit des Rechtes keinen Schaden.

Irrtum:
62. Das sogenannte 'Nichtinterventionsprinzip' ist zu verkünden und zu beobachten.

Irrtum:
63. Man darf den rechtmäßigen Fürsten den Gehorsam versagen, ja sogar gegen sie aufstehen.

Irrtum:
64. Der Bruch jedes noch so heiligen Eides und jede verbrecherische und schändliche, dem ewigen Gesetze zuwiderlaufende Handlung sind nicht nur nicht verdammenswert, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterlande geschehen.


§ VIII. Irrtümer über die christliche Ehe.
========================

Irrtum:
65. Es kann auf keine Weise geduldet werden, dass Christus die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben habe.

Irrtum:
66. Das Sakrament der Ehe ist etwas bloß zu dem Vertrage Hinzukommendes und von ihm zu Trennendes, und das Sakrament selbst liegt einzig und allein in der ehelichen Einsegnung.

Irrtum:
67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden.

Irrtum:
68. Die Kirche hat nicht die Gewalt, trennende Ehehindernisse aufzustellen, sondern diese Gewalt steht der weltlichen Behörde zu, von welcher die bestehenden Hindernisse aufzuheben sind.

Irrtum:
69. Die Kirche hat erst in späteren Jahrhunderten angefangen, trennende Ehehindernisse aufzustellen, nicht aus eigenem, sondern aus dem ihr von der weltlichen Gewalt übertragenen Recht.

Irrtum:
70. Die tridentinischen Canones, welche das Anathem über jene verhängen, die das Recht der Kirche zur Aufstellung trennender Ehehindernisse zu leugnen wagen, sind teils nicht dogmatischer Natur, teils von jener übertragenen Gewalt zu verstehen.

Irrtum:
71. Die tridentinische Form bei Strafe der Ungültigkeit ist unverbindlich, wo das staatliche Gesetz eine andere Form vorschreibt und von dieser neuen Form die Gültigkeit der Ehe abhängig macht.

Irrtum:
72. Bonifacius VIII. hat zuerst erklärt, dass das bei der Ordination (= den höheren Weihen) abgelegte Keuschheitsgelübde die Ehe nichtig mache.

Irrtum:
73. Kraft eines bloßen Zivil-Vertrages kann unter Christen eine wahre Ehe bestehen, und es ist falsch, dass entweder der Ehevertrag zwischen Christen stets ein Sakrament sei, oder dass auch der Vertrag nichtig sei, wenn das Sakrament davon ausgeschlossen wird.

Irrtum:
74. Ehesachen und Sponsalien gehören ihrer eigenen Natur nach vor das weltliche Gericht.

N.B. Hierher gehören noch zwei andere Irrtümer; über die Abschaffung der Ehelosigkeit der Geistlichen, und darüber, dass der Ehestand dem jungfräulichen Stand vorzuziehen sei. Der erste ist in der Enzyklika vom 9. November 1846, der andere in dem Apostolischen Schreiben vom 10. Juni 1851 verworfen.


§ IX. Irrtümer über die weltliche Herrschaft des Römischen Papstes.
========================================

Irrtum:
75. Über die Vereinbarkeit der zeitlichen Herrschaft mit der geistlichen streiten sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche.

Irrtum:
76. Die Abschaffung der weltlichen Herrschaft, die der Apostolische Stuhl besitzt, würde zur Freiheit und zum Glück der Kirche sehr viel beitragen.

N.B. Außer diesen ausdrücklich hervorgehobenen Irrtümern werden noch mehrere andere implicite verworfen durch die Vorhaltung und Feststellung der Lehre, an welcher alle Katholiken festhalten sollen. Diese Lehre wird einleuchtend behandelt in den Allocutionen vom 20. April 1849, vom 20. Mai 1850, dem Apostolischen Schreiben vom 26. März 1860, den Allocutionen vom 28. September 1860, 18. März 1861 und 9. Juni 1862.


§ X. Irrtümer, welche sich auf den Liberalismus unserer Tage beziehen.
==========================================

Irrtum:
77. In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, dass die katholische Religion als einzige Staatsreligion unter Ausschluss aller anderen Kulte gehalten werde.

Irrtum:
78. Es war daher gut getan, in gewissen katholischen Ländern den Einwanderern gesetzlich die freie Ausübung ihres Kultus zu garantieren.

Irrtum:
79. Denn es ist ja falsch, dass die staatliche Freiheit der Kulte und die allen gewährte Vollmacht, was immer für Meinungen und Ansichten offen und öffentlich kund zu geben, zur leichteren Verderbnis der Sitten und zur Verbreitung der Pest des Indifferentismus führen.

Irrtum:
80. Der Römische Papst kann und soll sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der gegenwärtigen Zivilisation versöhnen und vergleichen.

---

PH - ccfn29k

Ursachenforschung für Pharisäismus in der Ehe
"Es ist auffällig, dass in der Beichte selten oder nie angeklagt wird, was gegen die gegenseitige Liebe und die Struktur des Paares geht. Kaum ein Ehemann, der bekennt: 'Ich habe zu viel Zeit vor dem Computer verbracht, statt mit meiner Frau über ihr Leben und ihre Ansichten zu sprechen.' Oder: 'Ich habe meine Verantwortung für meine Frau vernachlässigt und ihr zu wenig Wertschätzung geschenkt.' Ähnliche Beispiele könnte man auch für die Frauen anführen. Das Auslassen dieser Themen in der Beichte zeigt mir, dass die Eheleute die Arbeit an der Beziehung selten als religiöse Aufgabe ansehen. Dabei ist es ihre Aufgabe, einander dieselbe Liebe zu schenken, die zwischen Christus und der Kirche herrscht. Wenn man das nicht macht, ergibt sich ein immer größerer Abstand von Religion und Leben, das typische Problem der Pharisäer."

Pater Ludger Grün (FSSPX) in einem Interview zum Thema Katholische Ehe
...hier das ganze Interview lesen ==> http://www.fsspx.de/de/ehe-das-beispiel-christi-und-der-kirche-nachahmen

( PH 2015-10-31 )

Zusammenleben ist möglich!
Zwei Brüder wohnten in Kellia (Kellion/Kellia - Mz. Eremitenbehausungen in der Wüste).
Der eine war schon alt und bat einmal den Jüngeren: "Laß uns miteinander hier bleiben, mein Bruder!"
Der aber antwortete: "Ich bin ein Sünder und darf nicht hier bleiben, mein Vater!"
Jener aber fuhr mit Bitten fort und sagte:" Doch, wir können es!" Jener Altvater war nämlich rein und wollte es nicht glauben, daß ein Mönch in seinem Herzen auf Un zucht sinnen könne.
Da sagte der Bruder zu ihm: "Laß mich noch eine Woche, dann wollen wir weiter darüber reden."
Der Altvater kam also wieder, und da der Jüngere ihn auf die Probe stellen wollte, sagte er: "Mein Vater in dieser Woche bin ich einer grossen Versuchung erlegen. Als ich wegen einer Dienstleistung ins Dorf ging, fiel ich mit einem Weib in Sünde."
Da fragte ihn der Altvater: "Willst du Buße tun?
Als der Bruder bejahte, sagte der Alte zu ihm: "Ich will für dich die Hälfte deiner Schuld auf mich nehmen!"
Da antwortete der Bruder: "Jetzt weiß ich, daß wir beisammenbleiben können."
Und sie gingen nicht mehr auseinander bis zu ihrem Ende. (V, 17,14)

(Apophtegmata Patrum, 990)

(LWT)

Welche Bedeutung hat der Thomismus?
Prof. David Berger war von 2003 bis 2010 Herausgeber der von Wilhelm Schamoni begründeten Zeitschrift Theologisches.

Anlässlich der jüngst erfolgten, deutschen Gründung des iTP - Institut für thomistische Philosophie möchten wir an dieser Stelle das kurze Exzerpt aus einem Interview mit Herrn Prof. Berger zur Bedeutung des Thomismus in Erinnerung rufen:

"(...) Der Thomismus findet seine eigentliche Bedeutung heute in seiner Eigenschaft als bewusste Alternative zu den den mainstream der Theologie sowie den Zeitgeist bildenden Strömungen.

Die eigentliche Aktualität des Thomismus zeigt sich in dessen Fremdheit; dort wo sich der große Lehrer als Antipode des Zeitgeistes erweist, wo er jene vordergründigen Plausibilitäten und die Eindimensionalität unseres Heute, die die Glaubenssätze des Zeitgeistes stützen und sich heute weithin im kirchlichen Alltagsjargon - der bis ins Herz der Kirche, die Liturgie, vorgedrungen ist - ihre eigene Sprache geschaffen haben, durchbricht; dort, wo dessen überzeitliche Weisheit uns in eine schmerzhafte und doch heilsame Unruhe versetzt, die Verengungen unseres Denkens aufbricht, uns aus unserem Haus der Zeitlichkeit zerrt, um uns zu einem echten, weil allem Kontingenten enthobenen und ganz dem Ewigen zugewandten Fortschritt zu führen. Oder um ein Bild zu gebrauchen:

Ob wir es wollen oder nicht, wir alle schwimmen in statu viae im Strom der Zeit. Oft ist unser Kopf dabei unter Wasser und wir werden einfach mit der Flutrichtung mitgetrieben. Um aber atmen und – sollte die Strömung in gefährliche Strudel führen – entgegenrudern zu können, brauchen wir jemanden, der nicht in derselben Strömung mitgetrieben wird, sondern am Ufer steht und unseren Kopf immer wieder aus dem Strom hebt, um unsere Augen die immer gleichen Sterne als Orientierungspunkte sehen zu lassen. Ihren 'ewig gleichen Gang, ihre un­ver­rück­bare Ordnung, ihre unendlichen Weiten.' (...)"

+ + +

Lesen Sie hier das ganze Interview auf Kath.info ==> http://www.kath-info.de/berger.html

Hier der Link zur Homepage des iTP - Institut für thomistische Philosophie ==> www.itp.institute

+ + +

(PH - 2016-01-12)

Die öffentliche Verehrung unseres Herrn und Königs Jesus Christus
Wir möchten heute und hiermit darlegen, weshalb wir die öffentliche Verehrung unseres Herrn Jesus Christus wünschen, und zwar zum Besten der Kirche und des Staates wie auch des einzelnen Gläubigen:

"Dank der Verpflichtung, der Königsherrschaft unseres Herrn und Meisters die genannten Ehrenbezeugungen zu erweisen, werden die Menschen notwendig an folgende Rechte der Kirche erinnert: die Kirche, welche von Christus als vollkommene Gesellschaft gegründet wurde, muß aus höchst eigenem, unveräußerlichem Recht volle Freiheit und Unabhängigkeit von der bürgerlichen Gewalt für sich beanspruchen. Ferner kann die Kirche in der Ausübung ihres göttlichen Amtes, zu lehren, zu leiten und alle Glieder des Reiches Christi zur ewigen Seligkeit zu führen, nicht von fremder Willkür abhängen.

Überdies soll der Staat den religiösen Orden und Gemeinschaften beiderlei Geschlechtes die gleiche Freiheit einräumen. Es sind dies nämlich für die Oberhirten gewichtige Hilfskräfte, die in ganz hervorragender Weise an der Ausbreitung und Festigung des Reiches Christi arbeiten. Denn sie bekämpfen durch ihre dreifachen Gelübde die dreifache Begierlichkeit der Welt, und durch die Betätigung eines vollkommeneren Lebens bewirken sie, daß jene Heiligkeit, die nach dem Willen des göttlichen Gründers ein Kennzeichen der Kirche sein soll, beständig und mit täglich wachsendem Glanze vor aller Augen aufstrahle.

Für die Staaten aber wird die alljährliche Feier dieses Festes eine Mahnung sein, daß die Staatenlenker und Behörden, so gut wie die einfachen Bürger, die Pflicht haben, Christus öffentlich zu ehren und ihm Gehorsam zu leisten. Sie wird stets den Gedanken an jenes Jüngste Gericht in ihnen wachhalten, bei dem Christus, der aus dem öffentlichen Leben verbannt und aus Verachtung vernachlässigt und übergangen wurde, unerbittlich streng solch schmähliche Mißhandlung rächen wird. Es ist eine Forderung seiner göttlichen Würde, daß die ganze menschliche Gesellschaft sich nach den göttlichen Gesetzen und den christlichen Grundsätzen sichte, sowohl in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung, wie auch in der Heranbildung der Jugend zu gesunder Lehre und zu sittlicher Unbescholtenheit."

( ANY - ndyl2ds )

Lernen von Kanossa
Der Heilige Vater Gregor VII. war klein und nichtig von Gestalt. Als man ihn krönte, waren ihm die weiten Gewänder seiner Vorgänger schlaff, gleich lahmen Flügeln über seine schmalen Schultern herabgefallen, aber in seinen großen Augen saß ein Herrscher nicht von dieser Welt, und wenn er den Namen unseres Herrn aussprach, so war es, als werde "D'r Decke Pitter" bis ans Ende der Welt vernommen.

Er wollte zuerst nicht einwilligen, daß man den Sohn Baruch Leonis unter die Katechumenen einreihte, und als der Diakon, welchem die Sorge über die Katechumenen oblag, voll Freude über die große und wichtige Bekehrung zu ihm kam, wies er ihn erst kurzerhand ab. Aber am anderen Morgen sah man ihn bei der heiligen Messe heftiger als sonst weinen - dieser Papst brachte das heilige Opfer nie ohne Tränen dar -, so, daß die Gräfin von Tuscien, welche damals zu Roma weilte, sich an jenen Tag zurückerinnert sah, als der deutsche Salier Königsjüngling Heinrich IV. auf ihrer Burg Kanossa um die Absolution geheuchelt hatte. Ebendort hatte der Heilige Vater morgens bei der Messe so heftig geweint, und diese Tränen hatten der Gräfin damals den Mut gegeben, für den Gebannten zu bitten.

Man war aber auch hier in Roma im Fall des Leoniers um ihre Fürsprache bemüht, denn sie hatte nicht nur alle ihre Länder und Besitztümer, sondern auch alle Kräfte ihrer Seele dem Heiligen Petrus zu eigen gegeben, und sein Nachfolger besaß auf Erden kein grösseres Vertrauen als zu ihr.

Um also nun die Entscheidung des Papstes hinsichtlich des alle Erdenzeit fortdauernden Verhältnisses zwischen Papst und Politik zu verinnerlichen, ist stets vorausgesetzt, die Tragweite des Inhaltes jenes Gespräches zu erfassen, welches sich zwischen dem Heiligen Vater Gregor VII. und der Gräfin von Tuscien entspann:

Der Heilige Vater zur Gräfin: "Denkt Ihr noch an die Tage von Kanossa?"

Der Gräfin Antlitz war zart, aber mutig wie das eines Jünglings; es stand Freude darinnen, weil sie den Gedanken des Heiligen Vaters schon zuvor begegnet war, denn ihr Eifer hätte ihn gern in allen Stücken erraten und verstanden. Sie antwortete: "Heiliger Vater, Ihr weintet heute am Altar, wie damals"

Der Heilige Vater: "Aber wißt Ihr auch, weshalb wir weinten?" Und hinzufügend, in seinen großen Augen plötzlich entflammend: "Sie sagen, der Salier habe zu Kanossa den Politiker in Uns mit dem Priester überwunden. Christus aber ist unser Zeuge: nicht der Politiker in Uns hat damals zuerst widerstrebt, sondern gerade der Priester widerstrebte!"

Die Gräfin, den klaren Blick traurig fragend emporrichtend, antwortete indes sehr demütig, denn sie hatte bisher geglaubt, was alle glauben: "Heiliger Vater, Eure Magd ist nicht mächtig Eurer Tiefen."

Er sah sie mild an, denn es war keiner seiner Tiefen mächtig. Alsbald aber veränderte sich das Antlitz des Papstes, als hebe man einen Schleier vom Kelch seiner Seele.

Die Gräfin bebte plötzlich flüsternd vor Ehrfurcht: "Es ging in Kanossa um die Heiligkeit des Bußsakraments."

Die Stimme des Heiligen Vaters setzte an zum Spruch in die Dauer: 

"Es ging um die Heiligkeit des Bußsakraments - es geht immer um die Heiligkeit der Sakramente. Auch wenn es um die Politik geht, geht es um die Ehre des Sakraments, denn die Ordination Unserer Bischöfe ist sakramental, und auch die Salbung des Kaisers ist heilig. Immer geht es um unseren Herrn Jesus Christus allein! Und doch konnten wir in Kanossa das Sakrament nicht schützen, denn die Vorschrift, die uns zur Spende der Absolution gegeben ist, war erfüllt, wenngleich Unser Herz wußte... . So will denn Christus unter der Sünde dieser Welt leiden bis ans Ende ihrer Tage!"

( PH 2015-07-27 - ANY - q28xcsl )

Der Aufruhr der Rotte Korach und ihr Ende
"...Korach, (..) Datan und Abiram, (...) erhoben sich gegen Mose, zusammen mit zweihundertfünfzig führenden Männern aus der Gemeinde, angesehenen Abgeordneten der Versammlung. Sie rotteten sich gegen Mose und Aaron zusammen und sagten zu ihnen: Ihr nehmt euch zu viel heraus.

Alle sind heilig, die ganze Gemeinde, und der Herr ist mitten unter ihnen. Warum erhebt ihr euch über die Gemeinde des Herrn?

Als Mose das hörte, warf er sich auf sein Gesicht nieder und er sagte zu Korach und seinem ganzen Anhang: Morgen früh wird der Herr zeigen, wer zu ihm gehört, wer der Heilige ist und wer sich ihm nähern darf. Wen der Herr erwählt, der darf sich ihm nähern...."

(Num 16, 1ff)

Das Ende der Rotte Korach (Num 16,31) ==> http://tinyurl.com/clsd4lb

(PH)

 
        Pro Sancta Ecclesia        
© 2008 - 2017 Liborius Wagner-Kreis - Alle Rechte vorbehalten