"Die Diözese Würzburg hat den Liborius-Wagner-Kreis angegriffen, weil dieser auf die zahlreichen liturgischen Mißbräuche im Bistum hingewiesen hat.
1. Es ist erstaunlich: Da versucht eine Schar wackerer Katholiken, den Bischof von Würzburg in seinem Kampf für eine rubrikengemäße Liturgie zu unterstützen. Kurz danach sieht sich die Gruppe mit dem Vorwurf von „Bespitzelung“ und „Denunziantentum“ konfrontiert. Selbst Nazi-Vergleiche werden zum Zweck der Einschüchterung bemüht.
2. Was ist geschehen? Im Grunde bedient man sich eines archaischen Mechanismus. Denn bereits in der Antike wurden die Überbringer schlechter Nachrichten oftmals mit dem Tode bestraft.
3. Faktum ist: Die Gläubigen werden mittels eines Kirchengebotes – der Sonntagspflicht – aufgefordert, sonntags an einer „Veranstaltung“ – Heilige Messe – teilzunehmen, die sie mit Kirchensteuergeldern auch finanzieren müssen. Ist es da verwerflich, wenn der Liborius-Wagner-Kreis im Sinne eines „Verbraucherschutzes für Katholiken“ darüber wacht, daß die Liturgie auch ordnungsgemäß gefeiert wird?"
Die Kirche leidet sichtbar an einem grossen Problem:- Dem Zerfall. Dies ist ersichtlich an den überall zunehmenden Kirchenaustritten. Wer oder was ist dafür verantwortlich ? Ich meine, zum Hauptteil die "moderne Theologie", welche den Zerfall geradezu fördert, indem der Mensch ins Zentrum gestellt wird, und Gott mehr und mehr abgebaut wird. - Trinität: Unsinn, da nicht zu verstehen - Papst: Ueberflüssig, da er nur alten Kram verwaltet ... - Busse: Abgeschafft, da der Mensch wichtiger wird und psychologisch betreut wird ...
Hoffen wir, dass dieses Problem auf allen Stufen erkannt wird und die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden.
Felix Meyer
Mittwoch, 23. Dezember 2009, 20:41 Uhr
Quelle Internet - Link: kath.ch/aktuell_kommentar.php?meid=119503
,Vorwürfe gegen den Liborius Wagner-Kreis’
Kath.net - 14. März 2005
Würzburg (www.kath.net) (...) „In der Berichterstattung über die jüngste Sitzung des Diözesanrates wird über ’Denunziantentum und Bespitzelung’ sowie das Schreiben anonymer Briefe berichtet. Dabei wird ausschließlich ein Zusammenhang mit dem Liborius Wagner-Kreis hergestellt.“
Der LWK (Liborius Wagner-Kreis) betont, dass die beschriebenen Handlungsweisen mit der Tätigkeit des Vereins nichts zu tun haben. „Wer hier einen Zusammenhang herstellt, verleumdet in böswilliger Weise die unserem Verein verbundenen Gläubigen.“
Der in manchen lokalen Zeitungen berichtete Vorwurf von Pfarrer Roland Breitenbach (Schweinfurt), dass „besonders der Liborius Wagner-Kreis in diese Richtung aktiv sei“, wird vom Initiativkreis zurückgewiesen. „So etwas wird auch nicht durch Wiederholung richtiger. Uns ist nicht bekannt, auf welche Vorkommnisse sich Herr Breitenbach beruft. Es wird Zeit, dass er seine haltlosen Unterstellungen unterlässt.
Der Liborius Wagner-Kreis hat weder zu ’anonymen Briefen’ noch zu ’Denunziationen’ aufgerufen oder ein solches Verhalten gebilligt.“
Der Liborius Wagner-Kreis nimmt in der Stellungnahme mit Bedauern zur Kenntnis, wie auf der Sitzung des Diözesanrates über Mitchristen „hergezogen“ wurde, „ohne dass die Anschuldigungen zuvor auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden“.
Man erinnerte daran, dass zu keinem Zeitpunkt konkrete Vorwürfe erhoben wurden, so dass man auch diese nicht konkret widerlegen könne. „Angesichts dieses Umgangs mit den Gläubigen des Liborius Wagner-Kreises wirkt es wenig glaubwürdig, wenn der Diözesanratsvorsitzende Norbert Baumann auf der Versammlung an die ’Fairness im Umgang miteinander’ appellierte und zur ’Vermeidung von Konfrontation’ aufrief.“
Der Intitiativkreis ortet in der Kritik auch ein Ablenkungsmanöver vom Kernthema, um das es gehe. „Der Eifer, mit dem in der Auseinandersetzung um die ordnungsgemäße Feier der Liturgie ein Sündenbock gesucht wird, auf den man mit dem Finger zeigen kann, ist ein Zeichen dafür, dass vom eigentlichen Kern des Problems abgelenkt werden soll: wird die Liturgie tatsächlich überall so gefeiert, wie sie nach den Vorgaben der Gesamtkirche gefeiert werden soll? Die Eucharistie ist das Herz des katholischen Glaubens. Sie ist kein Ort für Selbstverwirklichung oder Selbstinszenierung.“
Man erinnerte auch daran, dass die ordnungsgemäße Feier der Liturgie das Anliegen aller Katholiken sein sollte. „Es ist das Recht katholischer Christen, Eigenmächtigkeiten und Abweichungen bei der Messfeier gegenüber dem Priester anzusprechen und gegebenenfalls - wenn dieser auf seinem Tun beharrt - eine Klärung durch die Diözesanleitung herbeizuführen. Dies entspricht dem Evangelium (Mt 18, 15-20) und den einschlägigen kirchlichen Verfahrensregelungen (vgl. Redemtionis sacramentum, Ziff. 184).“
Der LWK verweist in der Aussendung auch auf eine Stellungnahme von Bischof Kurt Koch (Basel) vom August 2004, der damals erinnerte, dass es eine „selbstverständliche Tatsache“ sei, dass „in unserer Kirche nicht nur die Seelsorgenden, sondern auch die Gläubigen ihre Rechte haben, die genauso geschützt werden müssen.“ Wörtlich sagte Koch damals: „Wenn beispielsweise ein Glaubender sich bei einer bestimmten liturgischen Praxis in seinem Glaubensempfinden verletzt und im Gespräch mit seinem Seelsorger nicht ernst genommen fühlt, muss es ihm frei stehen, sich an den Bischof zu wenden.“ Dies sei keine Denunziation, sondern „das Recht eines jeden Gläubigen, das zu schützen der Bischof eine besondere Verantwortung trägt“.
Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen (1) und sie haben das Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern und der eigenen Form des geistlichen Lebens zu folgen, sofern diese mit der Lehre der Kirche übereinstimmt.(2)
Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.(3)
Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.(4)
Wenn also ein Gläubiger bei einer bestimmten liturgischen Praxis sich in seinem Glaubensempfinden verletzt fühlt und sich im folgenden Gespräch mit dem Verursacher jener Verletzung nicht ernst genommen fühlt, steht es ihm frei, sich an den Bischof zu wenden. Dies ist keine Denunziation, sondern das Recht eines jeden Gläubigen, das zu schützen der Bischof eine besondere Verantwortung trägt.
[Vgl.: CIC - (1) CAN 213; (2) CAN 214; (3) CAN 212 §2; (4) CAN 212 §3;]
- In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den folgenden Artikel, der online erschienen ist auf Kath.net am 20. August 2004 mit dem Titel: "Denunziation oder elementares Recht: Wer darf dem Bischof schreiben?" ==> siehe Quelle Internet-Link: kath.net/detail.php?id=8312
(LWT)
Gunst der Aufmerksamkeit...
"... insgesamt betrachtet meine ich, daß es besser ist, wenn eine kleine Laiengruppe die Aufmerksamkeit in einer wichtigen Angelegenheit auf sich zieht, als ein Bischof, ...also hier in diesem Fall der Liborius Wagner Kreis. Der Liborius Wagner Kreis sollte die Gunst der Aufmerksamkeit nutzen und klarstellen, welche Rolle der selige Liborius Wagner in der Reformation tatsächlich gespielt hat und auf welche Weise er unserem HErrn gefolgt ist!
Allerdings ist es eine Unverschämtheit (!) und eine Ungerechtigkeit im Bereich von Kircheninternas eine winzige katholische Gruppe in der ÖFFENTLICHKEIT (Main-Post) zu verleumden!
Ostiarius - Schliesse die Tore!!!" ____________________________________________ Quelle - Forum Kreuzgang Internet-Link ==> kreuzgang.org/viewtopic.php?p=78511#p78511